Mutiert
das Bundesverfassungsgericht zum obersten
Wächterrat? Die
freie Welt entrüstet sich mit Recht über die
Zustände im Iran, wo übermächtige
Religionswächter die Demokratie ersticken. Doch
bevor wir mit den Fingern auf andere zeigen, sollten wir
einmal überdenken, wie es um unsere eigene Demokratie
in Deutschland bestellt ist. Was läuft hier denn
wirklich noch demokratisch ab in dem Sinne, dass der
Bürger oder das Volk eine echte Teilhabe am politischen
Geschehen hat? Nun
gut - die erwachsenen Bundesbürger dürfen an den
periodisch stattfindenden Wahlritualen teilhaben. Aber was
ist damit gewonnen? Über wesentliche Reformen oder
Richtungen kann dort nicht abgestimmt werden, weil die
etablierten Parteien sich nur marginal unterscheiden - echte
Alternativen (zum Beispiel Abkehr vom globalem
Dumpingwettbewerb durch angemessene Zollgrenzen) stehen gar
nicht zur Verfügung. Zudem
sind die umfangreichen Wahlprogramme der Parteien für
den Laien undurchschaubar und damit auch kaum zu bewerten
(also wertlos). Selbst die wenigen Experten, die die
kompletten Parteiprogramme fleißig durchgeackert und
verstanden haben, sind mit der Beurteilung der Parteiziele
überfordert. Weil dort Widersprüchlichkeiten
aufeinanderprallen, weil sie utopisches Wunschdenken
beinhalten und es keinerlei Umsetzungsgarantie gibt. Vor der
Wahl ist halt immer noch vieles anders als nach der
Wahl. Das
Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort Ich
halte zwar die Grundprinzipien unserer Verfassung für
richtig, sehe dabei aber leider auch im großen Ganzen
manche unerfüllbaren Widersprüche. Eine
Verfassung, die den Staat letztlich ruiniert, weil sie
ihren Bürgern unfinanzierbare Rechte und Wohltaten
zubilligt, scheint eben doch nicht das Maß aller
Dinge zu sein. Zwar
wird man jetzt einwenden wollen, die Regierungen hätten
selber Schuld, wenn sie Gesetze nicht wasserdicht
(verfassungsgemäß) abfassen. Aber bei aller
Liebe: Was sind das für komplexe Regeln, wenn Dutzende
der klügsten Staatsjuristen nicht in der Lage sind,
diese Hürde zu nehmen? Da scheint dann wohl doch eher
etwas mit den Vorgaben (der Verfassung) nicht zu stimmen
(Widersprüchlichkeit gepaart mit nebulösen
Formulierungen). Wie
schwierig die Anwendung unserer Verfassung ist, belegt auch
die Tatsache, dass die acht Verfassungsrichter häufig
kein einstimmiges Urteil fällen. Selbst in der obersten
Spitze also scheint es noch um Auslegungen und
Ermessungssache zu gehen. Das
Existenzminimum für Kinder Bei
diesem Streit wird wieder einmal Entscheidendes
verdrängt: Erwachsene bilden in einer Familie nun
einmal das Fundament - die Haushaltsführung. Wenn neue
Haushaltsgeräte angeschafft werden müssen, der
Fernseher streikt oder eine Tageszeitung abonniert wird,
erfolgt das von dem Geld der Erwachsenen - Kinder brauchen
diese Grundausstattung nicht mitfinanzieren. Deshalb halte
ich auch die ganze Auseinandersetzung für
müßig - man kann schwerlich einen konkreten
Prozentsatz vorgeben und festschreiben, was den Kindern im
Vergleich zu den Erwachsenen "zusteht". Darf
es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes sein, dass
Anspruchsdenken an den Staat immer weiter hochzuschaukeln?
Meine Generation ist (trotz Grundgesetz) in Bescheidenheit
aufgewachsen, es gab keinerlei Kindergeld und trotzdem
konnten in einem normalen Alleinverdienerhaushalt mit
Anstand und Würde mehrere Kinder großgezogen
werden (obwohl in den 1950er Jahren die Reallöhne viel
niedriger waren). Wie viel Luxus braucht der junge Mensch
heute und ist es tatsächlich Sache des Staates, diese
Ansprüche zu erfüllen? Ein
Rattenschwanz von Folgeerscheinungen Ist
das Bundesverfassungsgericht eine Gefahr für unsere
Demokratie? Das
Grundgesetz wird hochstilisiert zum Stein der Weisen und
niemand will oder kann daran rütteln. Die Frage
drängt sich auf, ob das sozial überfrachtete
Grundgesetz überhaupt in einem globalen
Dumpingwettbewerb (der durch den Wegfall der Zölle
entstanden ist) funktionieren kann. Vielleicht
sollte einmal offen darüber debattiert werden, warum
unser "Stein der Weisen" seinem Staat viel weitergehende
Verpflichtungen auferlegt, als es in anderen zivilisierten
Kulturen üblich ist. Sind die anderen Staaten zu dumm,
fehlten ihnen die genialen unfehlbaren Verfasser unseres
Grundgesetzes (die ja bekanntlich ihre Paragraphen unter dem
Eindruck der gerade beendeten Nazidiktatur diktiert
haben)? Berufung
auf den Rechtsstaat Ist
es wirklich erforderlich, jedem Bürger das Recht
einzuräumen, gegen Gesetze zu klagen, die zuvor nach
zähem Ringen alle rechtsstaatlichen Hürden
genommen haben? Ist der Staat verpflichtet, sich selbst zu
demontieren, wobei er in vielen Fällen auch noch
für die Kosten seiner eigenen Entmachtung aufkommen
muss (Prozesskostenhilfe). Warum gelingt es anderen
Rechtsstaaten, sich solcher Selbstzerfleischung zu
entziehen? Wie
läuft es im Falle der Hartz-IV-Kinderregelsätze
weiter? Karriere
mittels Bundesverfassungsgericht? Es
scheint mittlerweile so richtig in Mode gekommen zu sein,
gegen den Staat zu prozessieren. Längst hat sich auch
herumgesprochen, dass Kläger mit einer guten Publicity
rechnen und berühmt werden können, wenn sie
populäre Themen aufgreifen. Manch einer scheint das
Bundesverfassungsgericht gar als Sprungbrett für die
eigene Karriere nutzen zu wollen. Wem es gelingt,
unliebsame Gesetze zu kippen, der gilt als wackerer Held,
kommt bundesweit in die Medien, wird bejubelt. Und
über allem schwebt der Europäische
Gerichtshof Ist
das Bundesverfassungsgericht noch zu
retten? Auch
bei diesem Aufsatz über des Bundesverfassungsgericht
handelt es sich um ein heikles Thema, über das sich
trefflich streiten lässt. Durchaus möglich, dass
ich hierbei etwas völlig falsch einschätze (ich
bin kein Jurist). Sollten Sie also anderer Meinung sein oder
eine Unkorrektheit in meinem Text vorfinden, wäre ich
um eine Mitteilung sehr dankbar. Selbstverständlich
sind auch positive Rückmeldungen gerne gesehen. Meine
Email: m.mueller@iworld.de Es
gibt sogar die Möglichkeit, ihren Standpunkt per Link
hier einzubringen (Kommentar
zu diesem Artikel (Nr. 305)
abgeben?). Eingangsseite
mit Menueleiste www.parlamentswahlen.de ©
Manfred J. Müller, Flensburg, 2009
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als Feigenblatt der Demokratie? Wer
oder was ist soziale Gerechtigkeit? Mutiert
das Bundesverfassungsgericht zum obersten
Wächterrat? Wie
erklärt sich das kollektive Versagen der
Ökonomen? Aufgaben
des Bundesverfassungsgerichts
Von
all diesen Schwächen einmal abgesehen gewinnt ein
zusätzliches Ärgernis an Bedeutung: Das
Bundesverfassungsgericht hebelt manche Entscheidungen des
Bundestages einfach wieder aus.
Jahre hatte es gebraucht, bis endlich die unpopuläre
Kürzung der Pendlerpauschale
in Gesetze geformt werden konnte. Doch dann kommt das
Bundesverfassungsgericht daher und macht alles wieder
rückgängig. Sie beruft sich dabei auf die Vorgaben
der Verfassung, die vor über 60 Jahren von fehlbaren
Menschen unter völlig anderen Voraussetzungen
ausgeheckt wurden.
Derzeit
beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht u. a. mit
den einklagbaren Größen des Existenzminimums
für Kinder und Jugendliche (Hartz IV). Sollten die
Karlsruher Richter zu der Auffassung gelangen, dass die
gezahlten Sätze (derzeit je nach Alter 60 oder 80 % der
Erwachsenenbezüge) zu niedrig angesetzt sind, muss der
Staat die Bezüge anheben - ganz gleich, ob er das Geld
dafür hat oder nicht.
Sollten
die Hartz-IV-Beträge für Kinder erhöht werden
müssen, sind die weiteren Auswirkungen auf unseren
Sozialstaat unabsehbar. Auf jeden Fall würde durch
diese Maßnahme unser Land für geringqualifizierte
Immigranten mit vielen Kindern noch attraktiver.
Gleichzeitig würde es sich für viele
Gering-
und Durchschnittsverdiener noch weniger lohnen,
überhaupt zu arbeiten.
Der Staat gerät dabei in zunehmende Finanznöte,
wobei er aber durch das Grundgesetz und die internationale
Steuerkonkurrenz auch daran gehindert ist, die Abgabenquote
der Besserverdiener und Unternehmen immer weiter
hochzuschrauben. Dem Staat sind so oder so die Hände
gebunden, er steckt in einer Zwangsjacke, weil er sich
aus den Fängen der widersprüchlichen Verfassung
nicht mehr selbst befreien kann.
Die
Mängel unseres demokratischen Systems habe ich bereits
in der Einleitung beschrieben. Wenn nun auch noch das
Bundesverfassungsgericht als eine Art Wächterrat
betrachtet und akzeptiert wird, bleibt von unser Demokratie
kaum noch etwas übrig.
Was
ist das für ein Grundgesetz, dass die Legislative
zunehmend lähmt, den Staat in die Verschuldung treibt
und anscheinend selbst kaum mehr reformierbar
ist?
Deutschland
ist ein Rechtsstaat - und das ist auch gut so. Aber wie weit
muss der ausgedehnt werden oder darf es auch dort
irgendwelche Grenzen geben?
Können
nach einer Anhebung anschließend Erwachsene klagen,
weil ihr Mehraufwand im Vergleich zu den Kindern nicht
ausreichend gewürdigt wird? Können
Erwerbstätige klagen, weil sie sich im Vergleich zu den
Erwerbslosen benachteiligt fühlen (also mehr Kindergeld
verlangen)?
Wie will man diese absurde Klagespirale aufhalten, wenn
immer wieder mächtige Lobbyverbände dahinterstehen
und ausgefuchste Juristen neue Argumente
präsentieren?
Die Verwendung und Umverteilung der Steuergelder sollte
meines Erachtens vornehmste Aufgabe der Regierungen bleiben
- das Bundesverfassungsgericht darf keine Größen
vorgeben, die den Staat letztlich in die Überschuldung
oder in den Ruin treiben.
Damit
ich nicht missverstanden werde: Meine Kritik richtet sich
nicht gegen die Bundesrichter (die erfüllen
schließlich nur ihre Pflichten), sondern gegen die
Institution des Bundesverfassungsgerichts - vor allem
bemängele ich die einseitige
Fixierung auf das
Grundgesetz
bei gleichzeitiger Ignoranz staatlicher
Interessen.
Aber was bringt zum Beispiel die aktuelle Klage gegen den
Solidaritätszuschlag?
Wer nun meint, mit dem Bundesverfassungsgericht wäre
der Hürdenlauf der Gesetze beendet, sieht sich
getäuscht - denn über allem wacht und thront noch
einmal der Europäische Gerichtshof. Mehr
dazu...
Manfred
Julius Müller
analysiert seit 30 Jahren weltwirtschaftliche
Zusammenhänge und veröffentlichte unzählige
Aufsätze zu den verschiedensten Themen. Inzwischen sind
auch einige Bücher erschienen, u.a.
"Anti-Globalisierung. Zurück zur Vernunft!", 2002, "Das
neue Wirtschaftswunder", 2005, "Das
Kapital und die
Globalisierung",
2008.