Mutiert das Bundesverfassungsgericht zum obersten Wächterrat?

 

Die freie Welt entrüstet sich mit Recht über die Zustände im Iran, wo übermächtige Religionswächter die Demokratie ersticken.

Doch bevor wir mit den Fingern auf andere zeigen, sollten wir einmal überdenken, wie es um unsere eigene Demokratie in Deutschland bestellt ist. Was läuft hier denn wirklich noch demokratisch ab in dem Sinne, dass der Bürger oder das Volk eine echte Teilhabe am politischen Geschehen hat?

Nun gut - die erwachsenen Bundesbürger dürfen an den periodisch stattfindenden Wahlritualen teilhaben. Aber was ist damit gewonnen? Über wesentliche Reformen oder Richtungen kann dort nicht abgestimmt werden, weil die etablierten Parteien sich nur marginal unterscheiden - echte Alternativen (zum Beispiel Abkehr vom globalem Dumpingwettbewerb durch angemessene Zollgrenzen) stehen gar nicht zur Verfügung.

Zudem sind die umfangreichen Wahlprogramme der Parteien für den Laien undurchschaubar und damit auch kaum zu bewerten (also wertlos). Selbst die wenigen Experten, die die kompletten Parteiprogramme fleißig durchgeackert und verstanden haben, sind mit der Beurteilung der Parteiziele überfordert. Weil dort Widersprüchlichkeiten aufeinanderprallen, weil sie utopisches Wunschdenken beinhalten und es keinerlei Umsetzungsgarantie gibt. Vor der Wahl ist halt immer noch vieles anders als nach der Wahl.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das letzte Wort
Von all diesen Schwächen einmal abgesehen gewinnt ein zusätzliches Ärgernis an Bedeutung: Das Bundesverfassungsgericht hebelt manche Entscheidungen des Bundestages einfach wieder aus.
Jahre hatte es gebraucht, bis endlich die unpopuläre Kürzung der
Pendlerpauschale in Gesetze geformt werden konnte. Doch dann kommt das Bundesverfassungsgericht daher und macht alles wieder rückgängig. Sie beruft sich dabei auf die Vorgaben der Verfassung, die vor über 60 Jahren von fehlbaren Menschen unter völlig anderen Voraussetzungen ausgeheckt wurden.

Ich halte zwar die Grundprinzipien unserer Verfassung für richtig, sehe dabei aber leider auch im großen Ganzen manche unerfüllbaren Widersprüche. Eine Verfassung, die den Staat letztlich ruiniert, weil sie ihren Bürgern unfinanzierbare Rechte und Wohltaten zubilligt, scheint eben doch nicht das Maß aller Dinge zu sein.

Zwar wird man jetzt einwenden wollen, die Regierungen hätten selber Schuld, wenn sie Gesetze nicht wasserdicht (verfassungsgemäß) abfassen. Aber bei aller Liebe: Was sind das für komplexe Regeln, wenn Dutzende der klügsten Staatsjuristen nicht in der Lage sind, diese Hürde zu nehmen? Da scheint dann wohl doch eher etwas mit den Vorgaben (der Verfassung) nicht zu stimmen (Widersprüchlichkeit gepaart mit nebulösen Formulierungen).

Wie schwierig die Anwendung unserer Verfassung ist, belegt auch die Tatsache, dass die acht Verfassungsrichter häufig kein einstimmiges Urteil fällen. Selbst in der obersten Spitze also scheint es noch um Auslegungen und Ermessungssache zu gehen.

 

Das Existenzminimum für Kinder
Derzeit beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht u. a. mit den einklagbaren Größen des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche (Hartz IV). Sollten die Karlsruher Richter zu der Auffassung gelangen, dass die gezahlten Sätze (derzeit je nach Alter 60 oder 80 % der Erwachsenenbezüge) zu niedrig angesetzt sind, muss der Staat die Bezüge anheben - ganz gleich, ob er das Geld dafür hat oder nicht.

Bei diesem Streit wird wieder einmal Entscheidendes verdrängt: Erwachsene bilden in einer Familie nun einmal das Fundament - die Haushaltsführung. Wenn neue Haushaltsgeräte angeschafft werden müssen, der Fernseher streikt oder eine Tageszeitung abonniert wird, erfolgt das von dem Geld der Erwachsenen - Kinder brauchen diese Grundausstattung nicht mitfinanzieren. Deshalb halte ich auch die ganze Auseinandersetzung für müßig - man kann schwerlich einen konkreten Prozentsatz vorgeben und festschreiben, was den Kindern im Vergleich zu den Erwachsenen "zusteht".

Darf es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes sein, dass Anspruchsdenken an den Staat immer weiter hochzuschaukeln? Meine Generation ist (trotz Grundgesetz) in Bescheidenheit aufgewachsen, es gab keinerlei Kindergeld und trotzdem konnten in einem normalen Alleinverdienerhaushalt mit Anstand und Würde mehrere Kinder großgezogen werden (obwohl in den 1950er Jahren die Reallöhne viel niedriger waren). Wie viel Luxus braucht der junge Mensch heute und ist es tatsächlich Sache des Staates, diese Ansprüche zu erfüllen?

 

Ein Rattenschwanz von Folgeerscheinungen
Sollten die Hartz-IV-Beträge für Kinder erhöht werden müssen, sind die weiteren Auswirkungen auf unseren Sozialstaat unabsehbar. Auf jeden Fall würde durch diese Maßnahme unser Land für geringqualifizierte Immigranten mit vielen Kindern noch attraktiver. Gleichzeitig würde es sich für viele Gering- und Durchschnittsverdiener noch weniger lohnen, überhaupt zu arbeiten.
Der Staat gerät dabei in zunehmende Finanznöte, wobei er aber durch das Grundgesetz und die internationale Steuerkonkurrenz auch daran gehindert ist, die Abgabenquote der Besserverdiener und Unternehmen immer weiter hochzuschrauben. Dem Staat sind so oder so die Hände gebunden, er steckt in einer Zwangsjacke, weil er sich aus den Fängen der widersprüchlichen Verfassung nicht mehr selbst befreien kann.

 

Ist das Bundesverfassungsgericht eine Gefahr für unsere Demokratie?
Die Mängel unseres demokratischen Systems habe ich bereits in der Einleitung beschrieben. Wenn nun auch noch das Bundesverfassungsgericht als eine Art Wächterrat betrachtet und akzeptiert wird, bleibt von unser Demokratie kaum noch etwas übrig.
Was ist das für ein Grundgesetz, dass die Legislative zunehmend lähmt, den Staat in die Verschuldung treibt und anscheinend selbst kaum mehr reformierbar ist?

Das Grundgesetz wird hochstilisiert zum Stein der Weisen und niemand will oder kann daran rütteln. Die Frage drängt sich auf, ob das sozial überfrachtete Grundgesetz überhaupt in einem globalen Dumpingwettbewerb (der durch den Wegfall der Zölle entstanden ist) funktionieren kann.

Vielleicht sollte einmal offen darüber debattiert werden, warum unser "Stein der Weisen" seinem Staat viel weitergehende Verpflichtungen auferlegt, als es in anderen zivilisierten Kulturen üblich ist. Sind die anderen Staaten zu dumm, fehlten ihnen die genialen unfehlbaren Verfasser unseres Grundgesetzes (die ja bekanntlich ihre Paragraphen unter dem Eindruck der gerade beendeten Nazidiktatur diktiert haben)?

 

Berufung auf den Rechtsstaat
Deutschland ist ein Rechtsstaat - und das ist auch gut so. Aber wie weit muss der ausgedehnt werden oder darf es auch dort irgendwelche Grenzen geben?

Ist es wirklich erforderlich, jedem Bürger das Recht einzuräumen, gegen Gesetze zu klagen, die zuvor nach zähem Ringen alle rechtsstaatlichen Hürden genommen haben? Ist der Staat verpflichtet, sich selbst zu demontieren, wobei er in vielen Fällen auch noch für die Kosten seiner eigenen Entmachtung aufkommen muss (Prozesskostenhilfe). Warum gelingt es anderen Rechtsstaaten, sich solcher Selbstzerfleischung zu entziehen?

 

Wie läuft es im Falle der Hartz-IV-Kinderregelsätze weiter?
Können nach einer Anhebung anschließend Erwachsene klagen, weil ihr Mehraufwand im Vergleich zu den Kindern nicht ausreichend gewürdigt wird? Können Erwerbstätige klagen, weil sie sich im Vergleich zu den Erwerbslosen benachteiligt fühlen (also mehr Kindergeld verlangen)?
Wie will man diese absurde Klagespirale aufhalten, wenn immer wieder mächtige Lobbyverbände dahinterstehen und ausgefuchste Juristen neue Argumente präsentieren?
Die Verwendung und Umverteilung der Steuergelder sollte meines Erachtens vornehmste Aufgabe der Regierungen bleiben - das Bundesverfassungsgericht darf keine Größen vorgeben, die den Staat letztlich in die Überschuldung oder in den Ruin treiben.

 

Karriere mittels Bundesverfassungsgericht?
Damit ich nicht missverstanden werde: Meine Kritik richtet sich nicht gegen die Bundesrichter (die erfüllen schließlich nur ihre Pflichten), sondern gegen die Institution des Bundesverfassungsgerichts - vor allem bemängele ich die einseitige Fixierung auf das Grundgesetz bei gleichzeitiger Ignoranz staatlicher Interessen.

Es scheint mittlerweile so richtig in Mode gekommen zu sein, gegen den Staat zu prozessieren. Längst hat sich auch herumgesprochen, dass Kläger mit einer guten Publicity rechnen und berühmt werden können, wenn sie populäre Themen aufgreifen. Manch einer scheint das Bundesverfassungsgericht gar als Sprungbrett für die eigene Karriere nutzen zu wollen. Wem es gelingt, unliebsame Gesetze zu kippen, der gilt als wackerer Held, kommt bundesweit in die Medien, wird bejubelt.
Aber was bringt zum Beispiel die aktuelle Klage gegen den
Solidaritätszuschlag?

 

Und über allem schwebt der Europäische Gerichtshof
Wer nun meint, mit dem Bundesverfassungsgericht wäre der Hürdenlauf der Gesetze beendet, sieht sich getäuscht - denn über allem wacht und thront noch einmal der Europäische Gerichtshof. Mehr dazu...

 

Ist das Bundesverfassungsgericht noch zu retten?

 

 

Auch bei diesem Aufsatz über des Bundesverfassungsgericht handelt es sich um ein heikles Thema, über das sich trefflich streiten lässt. Durchaus möglich, dass ich hierbei etwas völlig falsch einschätze (ich bin kein Jurist). Sollten Sie also anderer Meinung sein oder eine Unkorrektheit in meinem Text vorfinden, wäre ich um eine Mitteilung sehr dankbar. Selbstverständlich sind auch positive Rückmeldungen gerne gesehen. Meine Email: m.mueller@iworld.de

 

Es gibt sogar die Möglichkeit, ihren Standpunkt per Link hier einzubringen (Kommentar zu diesem Artikel (Nr. 305) abgeben?).

 

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© Manfred J. Müller, Flensburg, 2009

 

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Manfred Julius Müller analysiert seit 30 Jahren weltwirtschaftliche Zusammenhänge und veröffentlicht brisante Aufsätze zu den heikelsten Themen. Er entwickelte neue Wirtschaftstheorien, die weltweit neue Maßstäbe setzten und in manchen Ländern in wichtigen Bereichen die Gesetzgebung beeinflussten. Seine Websites erreichen im Jahr etwa eine Million Besucher. Inzwischen sind auch einige Bücher erschienen, u. a. die Trilogie "DAS KAPITAL".

Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts

 

 

 

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