Fortsetzung des Textes Mutiert das Bundesverfassungsgericht zum obersten Wächterrat?

 

Der Europäische Gerichtshof als oberster Zensor

Nachdem ein Gesetz nach jahrelangem Hickhack alle Stationen der Kompromissfindung überwunden hat, kann der Europäische Gerichtshof alle Mühen wieder zunichte machen.
Spricht er sein Machtwort, muss das nationale Parlament mit allen nachgeschalteten Stationen das beanstandete Gesetz wieder ändern, die ganze Prozedur beginnt von vorn.

Um die Schwerfälligkeit der deutschen Legislative zu veranschaulichen, möchte ich den zeitraubenden Instanzenweg skizzieren:

1. Einigung in der Partei. Bereits dieser Akt erweist sich in der Praxis als äußerst schwierig. Es müssen Parteitagsbeschlüsse gewürdigt, Juristen eingeschaltet und Expertenrunden einberufen werden.

2. Einigung in der Regierungskoalition. Hat sich eine Partei endlich auf ein Gesetzentwurf geeinigt, muss sie sich mit den anderen Regierungsparteien auseinandersetzen. Heraus kommt nach zähem Ringen oft nur ein Kompromiss.

3. Verabschiedung im Bundestag: Jetzt geht das Gesetz seinen offiziellen Weg im Bundestag, bei der auch die Opposition ihre Bedenken einbringen kann (was meist aber ohne Folgen bleibt).

4. Einspruch durch den Bundesrat: Hat das Gesetz den Bundestag passiert, ist der Bundesrat (die Ländervertretung) am Zuge.
Verfügt die Opposition im Bundesrat über die Mehrheit, wird es heikel. Aber selbst wenn dem nicht so ist: Auch die "regierungstreuen" Länder verfolgen in erster Linie ihre Eigeninteressen. Im Vermittlungsausschuss kommt es oft zu einer weiteren Verwässerung des Gesetzes (ein Kompromiss des bereits in den Vorinstanzen ausgehandelten Kompromisses).

5. Zustimmung des Bundespräsidenten. Bei vielen Gesetzen muss auch noch der Bundespräsident seinen Segen geben (was er in der Regel auch tut).

6. Klagerecht der Bürger: Gegen die nach mühevollem Ringen in Kraft getretenen Gesetze kann der Bundesbürger klagen (wenn er selbst kein Geld hat, dann auch auf Staatskosten). Die Landesgerichte können den Fall an das Bundesverfassungsgericht weitergeben - und der kann die Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes verfügen.

7. Der Europäische Gerichtshof hat das letzte Wort: Aber selbst, wenn das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes bestätigt (weil es dem Grundgesetz entspricht), ist der Gesetzesmarathon nicht beendet. Denn nun können rechthaberische Bürger auch noch den Europäischen Gerichtshof einschalten. Und der kann kurzerhand das nationale Gesetz wieder einkassieren. Diese Oberhoheit verdeutlicht einmal mehr, dass die EU-Mitgliedsländer keine souveränen Staaten mehr sind.

Hat der Europäische Gerichtshof "nein" gesagt und damit das Gesetz gekippt, dann beginnt das ganze Prozedere von vorn.
Die Gesetze werden auf nationaler Ebene geändert und am Ende kann der Europäische Gerichtshof auch diese Änderung wieder verwerfen. So können sich die Streitereien über Jahrzehnte hinziehen - was die Handlungsfähigkeit unserer Regierungen beträchtlich einschränkt.

Im harten globalen Wettkampf erweist sich diese selbst auferlegte Schwerfälligkeit als Standortnachteil. Wir verplempern Zeit und Geld mit endlosen Debatten und beschäftigen einen großen Teil unserer Eliten als Juristen - nur um die chaotischen Zustände im Rechtssystem und Gesetzgebungsverfahren zu bewältigen.

Dem komplexen Gesetzgebungsverfahren können wir es vielleicht verdanken, wenn unsere einst gesunde Solidargemeinschaft sich allmählich in eine egoistische Lobby-Republik wandelt.

 

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 © Manfred J. Müller, Flensburg, 2009


Manfred Julius Müller analysiert seit 30 Jahren weltwirtschaftliche Zusammenhänge und veröffentlichte unzählige Aufsätze zu den verschiedensten Themen. Inzwischen sind auch einige Bücher erschienen, u.a. "Anti-Globalisierung. Zurück zur Vernunft!", 2002, "Das neue Wirtschaftswunder", 2005, "Das Kapital und die Globalisierung", 2008.

 

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