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Fortsetzung
des Textes
Mutiert
das Bundesverfassungsgericht zum obersten
Wächterrat?
Der
Europäische Gerichtshof als oberster
Zensor
Nachdem
ein Gesetz nach jahrelangem Hickhack alle Stationen der
Kompromissfindung überwunden hat, kann der
Europäische Gerichtshof alle Mühen wieder zunichte
machen.
Spricht er sein Machtwort, muss das nationale Parlament mit
allen nachgeschalteten Stationen das beanstandete Gesetz
wieder ändern, die ganze Prozedur beginnt von
vorn.
Um
die Schwerfälligkeit der deutschen Legislative zu
veranschaulichen, möchte ich den zeitraubenden
Instanzenweg skizzieren:
1.
Einigung in der Partei.
Bereits dieser Akt erweist sich in der Praxis als
äußerst schwierig. Es müssen
Parteitagsbeschlüsse gewürdigt, Juristen
eingeschaltet und Expertenrunden einberufen
werden.
2.
Einigung in der
Regierungskoalition.
Hat
sich eine Partei endlich auf ein Gesetzentwurf geeinigt,
muss sie sich mit den anderen Regierungsparteien
auseinandersetzen. Heraus kommt nach zähem Ringen oft
nur ein Kompromiss.
3.
Verabschiedung im
Bundestag:
Jetzt
geht das Gesetz seinen offiziellen Weg im Bundestag, bei der
auch die Opposition ihre Bedenken einbringen kann (was meist
aber ohne Folgen bleibt).
4.
Einspruch durch den
Bundesrat:
Hat
das Gesetz den Bundestag passiert, ist der Bundesrat (die
Ländervertretung) am Zuge.
Verfügt die Opposition im Bundesrat über die
Mehrheit, wird es heikel. Aber selbst wenn dem nicht so ist:
Auch die "regierungstreuen" Länder verfolgen in erster
Linie ihre Eigeninteressen. Im Vermittlungsausschuss kommt
es oft zu einer weiteren Verwässerung des Gesetzes (ein
Kompromiss des bereits in den Vorinstanzen ausgehandelten
Kompromisses).
5.
Zustimmung des
Bundespräsidenten.
Bei
vielen Gesetzen muss auch noch der Bundespräsident
seinen Segen geben (was er in der Regel auch
tut).
6.
Klagerecht der Bürger:
Gegen
die nach mühevollem Ringen in Kraft getretenen Gesetze
kann der Bundesbürger klagen (wenn er selbst kein Geld
hat, dann auch auf Staatskosten). Die Landesgerichte
können den Fall an das Bundesverfassungsgericht
weitergeben - und der kann die Aufhebung oder Änderung
eines Gesetzes verfügen.
7.
Der Europäische Gerichtshof hat das letzte Wort:
Aber
selbst, wenn das Bundesverfassungsgericht die
Rechtmäßigkeit eines Gesetzes bestätigt
(weil es dem Grundgesetz entspricht), ist der
Gesetzesmarathon nicht beendet. Denn nun können
rechthaberische Bürger auch noch den Europäischen
Gerichtshof einschalten. Und der kann kurzerhand das
nationale Gesetz wieder einkassieren. Diese Oberhoheit
verdeutlicht einmal mehr, dass die EU-Mitgliedsländer
keine souveränen Staaten mehr sind.
Hat
der Europäische Gerichtshof "nein" gesagt und damit das
Gesetz gekippt, dann beginnt das ganze Prozedere von
vorn.
Die Gesetze werden auf nationaler Ebene geändert und am
Ende kann der Europäische Gerichtshof auch diese
Änderung wieder verwerfen. So können sich die
Streitereien über Jahrzehnte hinziehen - was die
Handlungsfähigkeit unserer Regierungen
beträchtlich einschränkt.
Im
harten globalen Wettkampf erweist sich diese selbst
auferlegte Schwerfälligkeit als Standortnachteil. Wir
verplempern Zeit und Geld mit endlosen Debatten und
beschäftigen einen großen Teil unserer Eliten als
Juristen - nur um die chaotischen Zustände im
Rechtssystem und Gesetzgebungsverfahren zu
bewältigen.
Dem
komplexen Gesetzgebungsverfahren können wir es
vielleicht verdanken, wenn unsere einst gesunde
Solidargemeinschaft sich allmählich in eine egoistische
Lobby-Republik wandelt.
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Wächterrat?
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©
Manfred J. Müller, Flensburg, 2009
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Die
Streitschrift um die Zukunft der EU und des
Euro
von Manfred Julius
Müller
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