Das Bundesverfassungsgericht am Beispiel der Pendlerpauschale

Im Jahre 2006 hat die große Koalition (CDU/CSU/SPD) die Pendlerpauschale neu geregelt. Demnach durften nur noch der Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Ein Bürger hat gegen diese Einschränkung beim Bundesverfassungsgericht geklagt und er hat Recht bekommen - die Regierung musste die Einschränkung wieder zurücknehmen.

So weit - so gut? Das Karlsruher Urteil haben sicherlich die meisten Bundesbürger begrüßt.
Aber war diese Entscheidung auch im Sinne des Gemeinwohls?

Schließlich ist es kein Geheimnis mehr, dass viel Bundesbürger ohne Not sich einen weiten Weg zur Arbeit auferlegen.
Ohne Not deshalb, weil sie durchaus in der Lage wären, in die Nähe ihres Arbeitsplatzes zu ziehen. Ein wesentlicher Grund für ihre starre Haltung ist oftmals die üppige Aufwandsentschädigung durch den Staat. Da lohnt es sich sogar, einen Arbeitsplatz im Nachbarort anzunehmen, nur weil man dort ein wenig mehr verdient als bei seinem alten Arbeitgeber.

Die Pendlerpauschale fördert somit Energievergeudung und Umweltbelastung.

 

Wie soll es weitergehen?

Nun könnte die Bundesregierung natürlich ein neues Gesetz auf die Beine bringen, die Pendlerpauschale ganz abschaffen oder das absetzbare Kilometergeld deutlich absenken.

Aber erstens wäre eine derart unpopuläre Maßnahme politisch eigentlich nur in einer großen Koalition durchzusetzen (die es auf absehbare Zeit nicht geben wird) und zweitens könnte gegen ein neues Gesetz wiederum geklagt werden. Die Kläger werden sich dann darauf berufen, dass arbeitsbedingte Kosten grundsätzlich absetzbar sein müssen und Unternehmen derlei Kosten auch abrechnen können (Gleichheitsgebot).

Dabei wird wenig hinterfragt, wie notwendig der weite Anfahrtsweg für Pendler wirklich ist. Von den Arbeitnehmern wird heute Flexibilität verlangt, sie finden nicht immer in der Nähe ihrer Wohnung eine Anstellung. Zudem gelten viele Arbeitsplätze als unsicher - in solchen Fällen kann ein Umzug nicht erwartet werden.

Und weil schwerlich jeder Einzelfall geprüft werden kann, werden die Trittbrettfahrer der Pendlerpauschale das Gesetz ausnutzen.

 

Laut Umweltbundesamt (April 2010) kostet den Staat allein der Pkw-Verkehr in Deutschland jährlich 47 Milliarden Euro mehr, als an Mineralöl- und Kfz-Steuern sowie Parkgebühren eingenommen werden.

Wider jeglicher Vernunft!

Somit trägt die Pendlerpauschale letztlich dazu bei, dass knappe Rohstoffe unnötig verschwendet und die Umwelt zusätzlich geschädigt wird. Die Pendlerpauschale trägt auch dazu bei, dass es jährlich hunderte Verkehrstote und tausende Schwerverletzte zusätzlich gibt, dass selbst die Schulwege durch den forcierten Straßenverkehr unsicherer, unsere Atemluft schlechter, die Wohngebiete lauter und sogar Nahrungsmittel stärker schadstoffbelastet sind.

Das Bundesverfassungsgericht darf dies aber alles nicht in die Bewertung einfließen lassen, sie muss sich stur an das Grundgesetz halten, auch wenn das Gemeinwohl dabei zu kurz kommt.

Die 20-km-Regelung stellte meiner Meinung nach einen akzeptablen Kompromiss dar. Durch deren Aufhebung ist die Welt nun keineswegs gerechter geworden: Im Endeffekt ist es nun so, dass der vernünftige Mensch, der sich seinen Arbeitsplatz in der Nähe seiner Wohnung sucht und dabei auch ein niedrigeres Gehalt in Kauf nimmt, die Eskapaden seines Nachbarn mitfinanzieren muss, der vielleicht seit 30 Jahren täglich 50 Kilometer hin und her pendelt.

Der notorisch klamme Staat wird durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen, jährlich Milliardensummen für eine Subvention auszugeben, die dem Gemeinwohl in jeder Hinsicht schadet und die Ineffizienz begünstigt. Kein Unternehmer kann es sich auf Dauer leisten, unnötige Kosten und Arbeitsvorgänge aufrecht zu erhalten. Der Pendler hingegen braucht sich keinerlei seriösen Rentabilitätsrechnung zu unterwerfen, er kann munter an seinen liebgewordenen Gewohnheiten festhalten, die daraus entstehenden Verluste werden ihm vom Vater Staat erstattet.

 

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