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Das
Bundesverfassungsgericht am Beispiel der
Pendlerpauschale
Im
Jahre 2006 hat die große Koalition (CDU/CSU/SPD) die
Pendlerpauschale neu geregelt. Demnach durften nur noch der
Arbeitsweg ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht
werden. Ein Bürger hat gegen diese Einschränkung
beim Bundesverfassungsgericht geklagt und er hat Recht
bekommen - die Regierung musste die Einschränkung
wieder zurücknehmen.
So
weit - so gut? Das Karlsruher Urteil haben sicherlich die
meisten Bundesbürger begrüßt.
Aber war diese Entscheidung auch im Sinne des
Gemeinwohls?
Schließlich
ist es kein Geheimnis mehr, dass viel Bundesbürger ohne
Not sich einen weiten Weg zur Arbeit auferlegen.
Ohne Not deshalb, weil sie durchaus in der Lage wären,
in die Nähe ihres Arbeitsplatzes zu ziehen. Ein
wesentlicher Grund für ihre starre Haltung ist oftmals
die üppige Aufwandsentschädigung durch den Staat.
Da lohnt es sich sogar, einen Arbeitsplatz im Nachbarort
anzunehmen, nur weil man dort ein wenig mehr verdient als
bei seinem alten Arbeitgeber.
Die
Pendlerpauschale fördert somit Energievergeudung und
Umweltbelastung.
Wie
soll es weitergehen?
Nun
könnte die Bundesregierung natürlich ein neues
Gesetz auf die Beine bringen, die Pendlerpauschale ganz
abschaffen oder das absetzbare Kilometergeld deutlich
absenken.
Aber
erstens wäre eine derart unpopuläre Maßnahme
politisch eigentlich nur in einer großen Koalition
durchzusetzen (die es auf absehbare Zeit nicht geben wird)
und zweitens könnte gegen ein neues Gesetz wiederum
geklagt werden. Die Kläger werden sich dann darauf
berufen, dass arbeitsbedingte Kosten grundsätzlich
absetzbar sein müssen und Unternehmen derlei Kosten
auch abrechnen können (Gleichheitsgebot).
Dabei
wird wenig hinterfragt, wie notwendig der weite Anfahrtsweg
für Pendler wirklich ist. Von den Arbeitnehmern wird
heute Flexibilität verlangt, sie finden nicht immer in
der Nähe ihrer Wohnung eine Anstellung. Zudem gelten
viele Arbeitsplätze als unsicher - in solchen
Fällen kann ein Umzug nicht erwartet werden.
Und
weil schwerlich jeder Einzelfall geprüft werden kann,
werden die Trittbrettfahrer der Pendlerpauschale das Gesetz
ausnutzen.
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Laut
Umweltbundesamt (April 2010) kostet den Staat
allein der Pkw-Verkehr in Deutschland jährlich
47 Milliarden Euro mehr, als an Mineralöl- und
Kfz-Steuern sowie Parkgebühren eingenommen
werden.
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Wider
jeglicher Vernunft!
Somit
trägt die Pendlerpauschale letztlich dazu bei, dass
knappe Rohstoffe unnötig verschwendet und die Umwelt
zusätzlich geschädigt wird. Die Pendlerpauschale
trägt auch dazu bei, dass es jährlich hunderte
Verkehrstote und tausende Schwerverletzte zusätzlich
gibt, dass selbst die Schulwege durch den forcierten
Straßenverkehr unsicherer, unsere Atemluft schlechter,
die Wohngebiete lauter und sogar Nahrungsmittel stärker
schadstoffbelastet sind.
Das
Bundesverfassungsgericht darf dies aber alles nicht in die
Bewertung einfließen lassen, sie muss sich stur an das
Grundgesetz halten, auch wenn das Gemeinwohl dabei zu kurz
kommt.
Die
20-km-Regelung stellte meiner Meinung nach einen akzeptablen
Kompromiss dar. Durch deren Aufhebung ist die Welt nun
keineswegs gerechter geworden: Im Endeffekt ist es nun so,
dass der vernünftige Mensch, der sich seinen
Arbeitsplatz in der Nähe seiner Wohnung sucht und dabei
auch ein niedrigeres Gehalt in Kauf nimmt, die Eskapaden
seines Nachbarn mitfinanzieren muss, der vielleicht seit 30
Jahren täglich 50 Kilometer hin und her
pendelt.
Der
notorisch klamme Staat wird durch das
Bundesverfassungsgericht gezwungen, jährlich
Milliardensummen für eine Subvention auszugeben, die
dem Gemeinwohl in jeder Hinsicht schadet und die Ineffizienz
begünstigt. Kein Unternehmer kann es sich auf Dauer
leisten, unnötige Kosten und Arbeitsvorgänge
aufrecht zu erhalten. Der Pendler hingegen braucht sich
keinerlei seriösen Rentabilitätsrechnung zu
unterwerfen, er kann munter an seinen liebgewordenen
Gewohnheiten festhalten, die daraus entstehenden Verluste
werden ihm vom Vater Staat erstattet.
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das Bundesverfassungsgericht zum obersten
Wächterrat?
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Impressum
©
Manfred J. Müller, Flensburg
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