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Was
bringt die aktuelle Klage gegen den
Solidaritätszuschlag?
Zu
besten Sendenzeiten wurde gestern ausführlich in den
TV-Nachrichten über die Klage gegen den
Solidaritätszuschlag berichtet. Die
niedersächsischen Richter hatten den Soli als nicht
mehr verfassungsgemäß eingestuft und die Klage an
das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.
Ich
gebe es ja zu, der "Solidaritätszuschlag" ist eine
äußerst schlechte und unnötige
Wortschöpfung, weil er falsche Vorstellungen weckt und
Emotionen auslöst.
Dennoch
bringt das Aufbegehren gegen diesen Soli wenig bis nichts.
Denn der Staat muss auch ohne diese Sondersteuer seinen
Verpflichtungen nachkommen und strukturschwache Gebiete
unterstützen.
Sollte
also der Soli gekippt werden, so bedeutet dies letzlich
nicht (wie es sich die meisten Betroffenen erhoffen) eine
Steuereinsparung und damit einen schönen Geldsegen
für alle Steuerzahler.
Die Einnahmeausfälle muss der Staat natürlich
über andere Steuern kompensieren. Sollte er im gleichen
Umfang die Lohn- und Einkommenssteuern anheben, so
ändert sich letzlich gar nichts - dann gibt es zwar
keinen Soli mehr, aber die Steuerabzüge bleiben in
ihrer Höhe identisch.
Eigentlich
geht es bei dieser Klage also nur um eine Wortbezeichnung -
aber lohnt sich dafür die ganze Aufregung und der
Aufwand, muss deswegen wieder einmal das
Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden?
Eingangsseite
www.parlamentswahlen.de
Impressum
©
Manfred J. Müller, Flensburg
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Manfred
Julius Müller
analysiert
seit 30 Jahren weltwirtschaftliche Zusammenhänge und
veröffentlicht brisante Aufsätze zu den heikelsten
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